Alles wird enfacher, wenn Sie mehr über Ihr Leben in der Schweiz wissen. Wir haben hier einige wichtige Themen für Sie zusammengestellt. Damit erhalten Sie wichtige Informationen sowie weiterführende Links zu den konkreten Details.
Kurzfristig: max. 90 Tage/Kalenderjahr
Arbeiten Sie nur kurzfristig hier - das heisst bis zu 3 Monaten oder 90 Tagen pro Kalenderjahr - brauchen Sie keine Bewilligung. Einzig die Bedingung: Der Arbeitgeber muss Sie spätestens am Tag vor Arbeitsbeginn anmelden.
Längerfristig: mehr als 90 Tage/Kalenderjahr
Arbeiten Sie länger, brauchen Sie eine Aufenthaltsbewilligung. Diese erfolgt vor Stellenantritt bei der Wohngemeinde. Dazu brauchen Sie eine ID oder ein Pass.
Hinzu kommt bei unselbständiger Arbeit die Einstellungserklärung des Arbeitgebers oder eine Arbeitsbescheinigung, z.B. ein Arbeitsvertrag.
Bei selbständiger Arbeit müssen Sie anhand von Geschäftsbüchern belegen, dass Sie Ihren Unterhalt selbst verdienen. Wer später Sozialhilfe beantragen muss, verliert sein Auftenthaltsrecht.
Stellensuche in der Schweiz
Staatsangehörige aus der EU oder EFTA können zur Stellensuche in die Schweiz einreisen. Für eine Stellensuche bis zu 3 Monaten brauchen Sie dazu keine Bewilligung. Für eine längere Stellensuche erhalten Sie für 3 Monate/Kalenderjahr eine Kurzaufenthaltsbewilligung. Bedingung für den Aufenthalt von max. 6 Monaten (3 Monate Suche plus 3 Monate Arbeit) ist, dass Sie über die finanziellen Mittel für den Lebensunterhalt verfügen.
Staatsangehörigkeit aus einem Drittstaat
Hier sind die Bestimmungen strenger. Sie dürfen nur in die Schweiz kommen, wenn Sie bereits ein Stellenangebot und eine Arbeitsbewilligung des Kantons haben. Zudem sind die Anforderungen an die berufliche Qualifikation höher. Auch Selbständigerwerbende brauchen vom ersten Tag an eine Bewilligung, und das von Kanton und Bund.
Falls Sie visumspflichtig sind, ermächtigt die kantonale Migrationsbehörde die Schweizer Vertretung im Ausland, Ihnen ein Visum auszustellen. Innerhalb von 14 Tagen nach Ihrer Einreise in die Schweiz melden Sie sich bei der Einwohnerkontrolle an, danach dürfen Sie Ihre Arbeit aufnehmen. Unterschieden wird zwischen Aufenthaltsbewilligungen von verschiedener Dauer.
Informationen zu diesen und weiteren Themen rund um die Arbeit in
der Schweiz erhalten Sie hier
Ausländische Vereine
in der Schweiz
Vielleicht klären Sie zuerst, ob es in Ihrer Region einen Verein in Ihrer Sprache gibt. Falls Sie einen in einer anderen Region finden, hat man dort vielleicht einen Tipp für Angebote in Ihrer Nähe.
Ausländervereine im Kanton Zürich (hier gibt es die grösste Anzahl von Vereinen für Ausländer) http://migrantenvereine.ch/ mit Links zu 240 Vereinen, z.B. Deutscher Club Zürich oder English Speaking Club of Zurich und viele andere Herkunftsvereine quer durch die Welt. In einigen Sprachen gibt es sogar mehrere Vereine. Am besten sehen Sie sich die Liste durch.
Gemeinschaften für verschiedene Regionen weltweit - auch in der Schweiz InterNations.org
Beliebteste Freizeitaktivitäten
Die beliebtesten Freizeitaktivitäten und Anlässe/Orte in der Schweiz:
Freunde treffen (daheim oder auswärts), Stadt-, Quartier- und Dorffeste besuchen, Sporttreiben, Sportanlässe besuchen, Hobbies pflegen, Kino/Theater/Konzerte besuchen, Clubbing, Besuche von Zoos und Parkanlagen.
Die Auswahl an Freizeitmöglichkeiten in der Schweiz ist riesig. Am besten informieren Sie sich im Internet über die regionalen Angebot.
Beliebteste Sportarten
Die zehn beliebtesten aktiv betriebenen Sportarten in der Schweiz: Wandern, Radfahren, Schwimmen, Skifahren, Jogging, Fitnesstraining, Krafttraining, Yoga, Tanzen und Turnen.
Die fünf beliebtesten Sportarten im TV: Fussball, Skifahren, Tennis, Leichtathletik und Radfahren.
Das Sportangebot in der Schweiz ist gross. Am besten informieren Sie sich im Internet über die Möglichkeiten in Ihrer Nähe.
Vorschläge für touristische Aktivitäten finden Sie hier
myswitzerland.comInformationen zu verschiedenen Themen rund um das
Stichwort „Schweiz“ erhalten Sie hier
Fakten und Zahlen zur Schweiz
Gesamtfläche: 41‘285 km2
Davon sind rund 75% besiedelt und landwirtschaftlich genutzt
Nord-Süd Ausdehnung: 220 km
Ost-West Ausdehnung: 346 km
Höchster Punkt: Dufourspitze im Monte-Rosa-Massiv auf 4634 M.ü.M
Tiefster Punkt im Lago Maggiore (Kanton Tessin) in 193 M.ü.M
Anzahl Seen: 1‘184
Anzahl Gletscher: 140
Einwohnerzahl: ca. 8 Millionen (etwa 1 Promille der Weltbevölkerung)
Anzahl Kantone: 26
Hauptstadt: Bern
Offizielle Landessprachen: 4 - Deutsch, Französisch, Italienisch, Rätoromanisch
Die grössten Städte: Zürich (377‘100), Genf (188‘300), Basel (164‘600), Bern (125‘700),
Lausanne (129‘400), Winterthur (103‘100), Luzern (78‘100), St. Gallen (73‘600),
Lugano (55‘200)
Nachbarländer: Deutschland, Österreich, Fürstentum Liechtenstein, Italien, Frankreich
Informationen zu verschiedenen Themen rund um das
Stichwort „Schweiz“ erhalten Sie hier
Drei Abteilungen für Spitalaufenthalte
Die Versicherungsklasse ist massgebend für den stationären Spitalaufenthalt: Die Grundversicherung deckt die Spitalabteilung „Allgemein“. Über die Zusatzversicherung können die Abteilungen „Halbprivat“ und „Privat“ versichert werden.
Versicherungspflicht für alle
Alle Personen, die in der Schweiz wohnen oder arbeiten, müssen obligatorisch krankenversichert sein. Das gilt unabhängig davon, woher Sie kommen und wie lange Sie bleiben. Das heisst, dass die Versicherungsplficht auch für AUfenthalte von weniger als drei Monaten besteht.
Einzig Grenzgängerinnen und Grenzgänger, die in der Schweiz arbeiten, aber in einem Nachbarland wohnen, haben die Wahl. Entweder versichern sie sich an Ihrem Wohnort oder in der Schweiz.
3 Monate Zeit für eine Versicherung
Nachdem Sie aus dem Ausland in die Schweiz gezogen sind, haben Sie drei Monate Zeit, um bei einer zugelassenen Krankenkasse eine Grundversicherung abzuschliessen. Welche dieser Krankenkassen Sie wählen, steht Ihnen frei. Zur Kontrolle werden Sie von den Behörden aufgefordert, eine Kopie Ihrer Police oder Versichertenkarte einzureichen.
Ausnahmen von Versicherungspflicht
Es gibt aber Ausnahmen von dieser Versicherungspflicht. Zum Beispiel:
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Zug, Tram, Bus, Postauto, Schiff und Seilbahn
Die Schweiz besitzt im Vergleich mit anderen Ländern Europas die meisten Schienenkilometer. Und niemand fährt häufiger Zug als die Schweizer.
Nicht erstaunlich, dass die Züge mit einer Pünktlichkeitsrate von 95% zuverlässig sind. Nur 5% haben eine Verspätung von über 5 Minuten. Im Schnitt fährt alle zwölf Minuten ein Zug durch einen Bahnhof. Das macht das Schienennetz der Schweiz zum dichtest befahrenen der Welt.
Das Angebot des öffentlichen Verkehrs verteilt sich auf nationale und regionale Züge sowie S-Bahnen im Agglomerationsverkehr, auf Postautos, die auch über Alpenpässe in entlegene Bergtäler fahren, auf städtische Tram- und Buslinien, auf Berg- und Seilbahnen sowie Schiffe auf Seen und Flüssen.
Mit nur einem Ticket
überall hin
Die Kundinnen und Kunden des öffentlichen Verkehrs der Schweiz profitieren von einem System, das weltweit einzigartig ist: dem Direkten Verkehr (DV). Der DV ist eine lang bewährte nationale Tarifgemeinschaft.
„Direkter Verkehr“ heisst: Ein einziges Ticket reicht, um an einem Tag kreuz und quer durch das ganze Land zu fahren - unabhängig vom Transportmittel. Der DV umfasst rund 250 Transportunternehmen in einem Tarifverbund. Die bekanntesten Angebote des DV sind das General- und das Halbtaxabonnement. Das „Halbtax“ ist übrigens die weltweit am meisten verkaufte Ermässigung im öffentlichen Verkehr.
3 + 10 Flughäfen für die Zivilluftfahrt
Zu den Verkehrsdienstleistungen über Land und Wasser kommt die Luftfahrt hinzu. Die Schweiz verfügt für die Zivilluftfahrt in Zürich-Kloten, Genf-Cointrin und Basel-Mulhouse über drei internationale Flughäfen. Hinzu kommen zehn Regionalflughäfen. Als grösster Flughafen der Schweiz zählt Zürich-Kloten zu den wichtigsten Hubs in Europa.
Informationen zu diesen und weiteren Themen rund um den
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